Auslandssemester

Jura ist zwar ein sehr ortsbezogenes Studium, der Blick über den Tellerrand hinaus in andere Rechtsordnungen lohnt sich aber! 

 

Kooperationen 

Unser Fachbereich unterhält viele Kooperationen mit Universitäten in ganz Europa, sowie Asien und Afrika, an denen du studiengebührenfrei ein Auslandssemester machen kannst. 

Eine Liste der aktuellen Kooperationen des Fachbereichs findest du hier

Neben den Partneruniversitäten unseres Fachbereichs gibt es noch weitere Hochschulkooperationen weltweit, die zwar von anderen Fachbereichen unterhalten werden, aber auch Studierenden unseres Fachbereichs offen sind. Eine Auflistung findest du hier

Was viele nicht wissen: Du kannst dein Auslandssemester auch an Universitäten machen, mit denen die Uni Bremen keine Kooperation unterhält. Als sogenannter “Freemover” bist du allerdings an den meisten ausländischen Universitäten nicht von den Studiengebühren befreit. Mehr Infos hierzu findest du hier

 

Planung

Erste Anlaufstelle für die Planung deines Auslandssemesters sollte die Seite des International Office sein, hier gibt es auch eine Sammlung an Erfahrungsberichten.

Auch der Fachbereich hat eigene Informationen zusammengestellt, die du hier findest. 

Generell solltest du so früh wie möglich (mind. ein Jahr im Voraus) mit der Planung deines Auslandsaufenthalts und deiner Bewerbung beginnen. Auch über Finanzierungsmöglichkeiten solltest du dich frühzeitig informieren.

 

Anerkennung von Studienleistungen 

Studienleistungen aus dem Ausland sind grundsätzlich anrechnungsfähig. Für die Antragstellung gibt es eine Vorlage, die du ausgefüllt an den Prüfungsausschussvorsitzenden (pa-vorsitz-fb6@uni-bremen.de) senden musst. Genauere Informationen findest du hier.

Außerdem kannst du dir ein Auslandssemester meist auch auf die Frist für den Freischuss anrechnen lassen! Hierfür musst du einen Antrag beim JPA stellen.