Studienverlauf & Prüfungsleistungen

Das Jurastudium mit Abschluss Staatsexamen teilt sich in das Grund-, Haupt- und das Schwerpunktstudium mit einer Regelstudienzeit von 10 Semestern auf. Eine grobe Übersicht zum Studienverlauf findet ihr auf der Seite des Fachbereichs, einen etwas detaillierten Überblick möchten wir euch im Folgenden geben.

Am FB06 der Uni Bremen gibt es außerdem auch Jura im Komplementärfach. Sollten hier Fragen auftreten, fühlt euch frei, euch ebenfalls an uns zu wenden!

Grundstudium & Zwischenprüfungen

Die Zwischenprüfungen („kleine Scheine“) finden im Anschluss an das Grundstudium am Ende des zweiten Semesters statt. Die Prüfungen bestehen aus jeweils einer Klausur im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie in Grundlagen des Rechts. Die Note im Grundlagenmodul wird dabei mit der Hausarbeit im Modul Methoden verrechnet, die bereits am Ende des ersten Semesters geschrieben wird.

Für jede Klausur hast du insgesamt drei Versuche. Der erste findet am Anfang der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester, der zweite am Ende der vorlesungsfreien Zeit  und der dritte im darauffolgenden Wintersemester statt. Solltest du ein Modul auch im dritten Versuch nicht bestehen, endet dein Studium leider an dieser Stelle.

 

Hauptstudium 

Das Hauptstudium schließt an das Grundstudium an. Hier hast du Leistungsnachweise („große Scheine“) in den Modulen Zivilrecht II, III & IV;  Öffentliches Recht II, III & IV sowie Strafrecht II & III erbringen. Außerdem musst du zusätzliche Studienleistungen erbringen, die unten ausführlich erklärt werden. 

Für die Klausuren und Hausarbeiten im Hauptstudium hast du beliebig viele Versuche. Du musst dich also nicht zwingend für den 1. Versuch anmelden, sondern kannst auch erst den 2. antreten. Verbesserungsversuche hast du allerdings nicht, d.h., wenn du eine Klausur bestanden hast, kannst du sie nicht nochmal schreiben, um eine bessere Note zu bekommen.

Die Klausuren und Hausarbeiten im Hauptstudium kannst du übrigens in beliebiger Reihenfolge schreiben.  

 

Zusätzliche Studienleistungen 

Neben den Klausuren und Hausarbeiten im Grund- und Hauptstudium musst du in deinem Jurastudium weitere Prüfungsleistungen erbringen:

  • Englischnachweis:
    Gem. § 26 PO musst du einen Englischnachweis erbringen. Die Kurse hierfür werden vom Fremdsprachenzentrum (FZHB) angeboten und sind kostenlos; die Infos und der Link zum Anmelden findest du in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung auf stud.ip. Die Kurse sind schnell ausgebucht, weswegen sich eine frühe Anmeldung lohnt!

    Du kannst den Nachweis nicht nur durch den Kurs vom FZHB erbringen, sondern auch durch den Besuch einer englischsprachigen Lehrveranstaltung. Veranstaltungen, die hierfür geeignet sind, findest du auf stud.ip im Vorlesungsverzeichnis unter “Kurse zum Erwerb von fremdsprachigen Kompetenzen”.

  • Schlüsselqualifikationen
    Du musst zwei Schlüsselqualifikationen erwerben: eine nach § 27 PO und eine nach § 31 Abs. 2 Nr. 5 PO. Schlüsselqualifikationen findest du im Vorlesungsverzeichnis auf stud.ip unter “Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen”. In der Modulbeschreibung steht dann, ob man durch die angebotenen Kurse eine SQ nach § 27 oder § 31 PO erlangen kann(meistens ist beides möglich).

    Du kannst natürlich auch mehr als die geforderten zwei Schlüsselqualifikationen machen; es lohnt sich auch! Bei vier abgelegten Schlüsselqualifikationen erhältst du das Zertifikat “Bremer Schlüssel”.
    So funktionierts: Auf Pabo kannst du dir nur zwei Schlüsselqualifikationen eintragen lassen. Aus diesem Grund musst du dir von der jeweiligen Lehrperson einen Nachweis über das Bestehen der weiteren Schlüsselqualifikation geben lassen. Diese reichst du dann bei der Fachbereichsverwaltung (Frau Erkens) ein. Dir wird dann das Zertifikat ausgestellt und die zusätzlichen Kurse werden auf Pabo nachgetragen. Weitere Infos zum Zertifikat findest du hier.

  • Grundlagenschein
    Der Grundlagenschein ist ein Seminarschein aus dem Bereich Grundlagen des Rechts. Er muss eigentlich erst im Rahmen des Schwerpunktstudiums erbracht werden, aber was viele nicht wissen: Du kannst den Schein auch schon vorziehen und früher ablegen.
    Ob ein Modul oder eine Schlüsselquali als Grundlagenschein geeignet ist, steht in der Modulbeschreibung. Das Modul muss eine Prüfungsleistung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 PO sein können.

 

Schwerpunktstudium 

Das Schwerpunktstudium ist der universitäre Teil des Ersten Staatsexamens. Hier setzt du dich ein Jahr lang vertieft mit einem bestimmten Themengebiet auseinander und legst am Ende deine Schwerpunktbereichsprüfung ab. In Bremen besteht die Schwerpunktbereichsprüfung aus einer einmonatigen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Note der Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 Prozent in die Note des Ersten Staatsexamens ein. 

Aktuell kannst du zwischen folgenden Schwerpunkten wählen: 

  • Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht 
  • Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext 
  • Umwelt- und öffentliches Wirtschaftsrecht 
  • Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa
  • Grundlagen des Rechts
  • Transnational Law

Einmal im Jahr (meistens im Dezember) findet der Tag der Lehre statt, wo alle Schwerpunkte vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Starten mit dem Schwerpunkt kannst du zum Sommer- und zum Wintersemester. Auch die Prüfungen finden zweimal im Jahr statt: die Hausarbeit jeweils im März und September, die mündliche Prüfung jeweils im Juni und Dezember. 

Die meisten Studierenden beginnen den Schwerpunkt direkt im Anschluss an das Hauptstudium im sechsten Semester (also im Sommersemester). Andere nutzen diese Zeitpunkt, um vor der Examensvorbereitung ins Ausland zu gehen und starten dann im siebten oder achten Semester mit dem Schwerpunkt. Du kannst nach dem Hauptstudium allerdings auch direkt in die Examensvorbereitung und den Schwerpunkt erst nach dem staatlichen Teil des Examens ablegen. Die unterschiedlichen Wege zum Examen sind hier dargestellt. 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Schwerpunktstudium:

  • Bestandene Zwischenprüfung 
  • Bestehen der Module ZivilR II & III, ÖffR II & III und StrafR II & III
  • Bestandener Englischnachweis

Das Bestehen der Module im 5. Semester ist keine Voraussetzungen für die Schwerpunktzulassung, muss aber für die Zulassung zum Examen vorgewiesen werden. Fehlt dir noch das Ergebnis einer Prüfung, die du in aktuellen Semester schreibst bzw. geschrieben hast, kannst du einen Antrag auf vorläufige Zulassung zum Schwerpunkt stellen. Aber Achtung: bei Nichtbestehen der Prüfung wird die Zulassung wieder zurückgenommen.

Weitere Infos zum Schwerpunkt und der Anmeldung (inklusive eines Merkzettels) findest du auf der Fachbereichsseite

Ablauf des Schwerpunktstudiums: Um den Schwerpunkt erfolgreich zu bestehen und zur Schwerpunktprüfung zugelassen zu werden, musst du in den beiden Semestern insgesamt 16 Semesterwochenstunden an Veranstaltungen absolvieren. Das sind insgesamt 8 Veranstaltungen, wovon vier aus dem Pflichtbereich deines Schwerpunkts und vier aus dem Wahlpflichtbereich stammen müssen. Welche Veranstaltung eine Pflicht- und welche eine Wahlpflichtveranstaltung ist, steht in der Veranstaltungsbeschreibung auf stud.ip. 

Gleichzeitig musst du gem. § 31 Abs. 2 PO insgesamt fünf Prüfungsleistungen erbringen: 

  1. Einen Grundlagenschein nach § 31 Abs. 2 PO 
    (diesen kannst du nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auch vorziehen);
  2. Einen Seminarschein nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 PO;
  3. Eine mündliche oder schriftliche Prüfungsleistung aus dem Pflichtbereich nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 PO;
  4. Eine mündliche oder schriftliche Prüfungsleistung aus dem Wahlplichtbereich nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 PO;
  5. Eine Schlüsselqualifikation, die sich von der nach § 27 PO unterscheidet, nach § 31 Abs. 2 Nr. 5 PO 

Der Seminarschein umfasst meist, abhängig vom Schwerpunkt und der/dem Lehrenden, 20-30 Seiten. Bei der mündlichen oder schriftlichen Prüfungsleistung handelt es sich meist um ein Referat und/oder einer kurzen Ausarbeitung von 5-10 Seiten, der genaue Umfang und die genauen Anforderungen sind aber auch hier abhängig vom der/dem Lehrenden. Welchen Schein du in welcher Veranstaltung ablegen kannst, steht auch in der Veranstaltungsbeschreibung auf Stud.ip. 

Die Noten aus den Scheinen zählen nicht mit in die Schwerpunktnote, die in dein Examen zählt. Du brauchst die Scheine aber, um zur Schwerpunktprüfung (also der Hausarbeit und der mündlichen Prüfung) zugelassen zu werden. 

Prüfungen & Rechtsbehelfe

Aktuelle Prüfungstermine findest du auf der Seite des Fachbereichs

Alle Informationen zu den rechtlichen Vorgaben bzgl. Prüfungen und Rechtsbehelfen stehen ausführlich in der PrüfungsordnungAußerdem hat der Fachbereich einen ausführlichen Leitfaden zusammengestellt. Wir haben hier noch einmal das Wichtigste für dich zusammengefasst:

 

Hilfsmittel

Der Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel in Klausuren stellt grds. einen Täuschungsversuch dar und führt zu einer Bewertung der Prüfung mit null Punkten. Hierzu zählt auch das Mitführen eines Handys am Platz (auch wenn es ausgeschaltet ist). 

Aktuelle Hinweise zu den erlaubten Hilfsmitteln findest du hier.

Erlaubt sind: 

  • Gesetzestexte (sofern diese nicht ausdrücklich vom Klausursteller verboten wurden)
  • Querverweise auf einzelne Paragraphen (keine Normketten!) 
  • Klebezettel/Post-It’s als Lesezeichen, auch beschriftet mit Paragraphen (“§ 985”) 
  • Unterstreichungen

Nicht erlaubt sind: 

  • Notierte Normketten
  • Notierte Begriffe 
  • Notierte Schemata 
  • Handys, Smartphones, Smartwatches am Platz 
 

Rücktritt von Prüfungsleistungen & Krankheit 

Bis zum 31.01. (im SoSe), bzw. 30.06. (im WiSe) kannst du dich bei Pabo von Prüfungen abmelden. Alle Infos zur An- und Abmeldung findest du ausführlich auf der Seite des ZPA (hier).  

Prüfungsleistungen, die grundlos versäumt oder abgebrochen werden, werden mit null Punkten bewertet. Hast du einen Grund für das Versäumnis oder den Abbruch (z.B. Krankheit), musst du deinen Rücktritt von der Prüfung umgehend dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gegenüber geltend machen. Die Begründung muss schriftlich erfolgen. Wird der Grund anerkannt, gilt die Prüfung als nicht abgelegt, d.h. der Versuch bleibt dir erhalten.

Bei Krankheit musst du zudem spätestens drei Tage nach der Prüfung das Formular “Krankheit” zusammen mit einem Attest beim ZPA einreichen. Das Formular findest du hier

 

Eilkorrektur

Alles Wichtige zur Eilkorrektur findest du hier.

 

Rechtsbehelf gegen Prüfungsergebnisse 

Du möchtest dich gegen die Bewertung deiner Klausur oder Hausarbeit wehren? Hierfür musst du entweder nach § 15 PO Widerspruch oder gem. § 16 PO eine Gegenvorstellung einlegen.

Den Widerspruch legst du ein bei:

  • Nichtbestehen der Zwischenprüfung
  • Nichtbestehen der Schwerpunktbereichsprüfung
  • Nichtzulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung
  • (Angeblichen) Täuschungsversuchen

Er muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses schriftlich und unter Angabe von Gründen beim Prüfungsausschuss eingelegt werden. Hilft der Prüfungsausschuss deinem Widerspruch nicht ab, entscheidet  der zentrale Widerspruchsausschuss der Universität. Eine Vorlage mit weiteren Infos und Tipps zur Ausgestaltung findest du hier

Eine Gegenvorstellung erfolgt in allen übrigen Fällen, also auch immer dann, wenn du die Klausur bestanden hast, aber du die Bewertung dennoch ungerecht findest. Sie muss ebenfalls schriftlich und begründet sein, die Frist beträgt aber nur 2 Wochen und du musst sie beim Klausursteller einreichen. Du kannst dich hierfür ebenso an der obigen Vorlage orientieren.

Wir möchten dich an dieser Stelle dazu ermutigen, den Rechtsbehelf einzulegen und dir unfaire Bewertungen nicht gefallen zu lassen. Versuchen kostet nichts und möglicherweise hast du ja sogar Erfolg – das passiert nämlich viel öfter, als man denkt.  Aber Achtung: Es ist theoretisch möglich, dass deine Note auch verschlechtert wird (S. 11 des Leitfadens zu den Prüfungen). Vertrau in der Hinsicht einfach auf dein Bauchgefühl und beschwere dich dann, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst.

Wichtig: Wenn du deinen Widerspruch damit begründest, dass du während der Klausur krank geworden bist und dennoch weitergeschrieben und die Klausur abgegeben hast, wird deinem Widerspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht abgeholfen und du verlierst deinen Versuch. Deswegen: Falls du in einer Klausur plötzlich krank werden solltest, brich die Klausur lieber ab und hole dir ein Attest!

 

Nachteilsausgleich 

Studierende mit einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung können gem. § 8 PO einen Nachteilsausgleich beantragen. Hierdurch kannst du z.B. eine Schreibzeitverlängerung bekommen. Der Antrag muss spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden. Weiter Informationen findest du hier

 

Vorzeitige Zulassung zum Hauptstudium Unter Umständen kannst du vorzeitig zu den Prüfungen im Hauptstudium zugelassen werden, obwohl du noch Zwischenprüfungsleistungen offen hast. So kannst du in der Regelstudienzeit bleiben. Dafür muss beim ZPA ein Antrag auf vorzeitige Zulassung gestellt werden, in dem man
  • begründet, wieso man die Leistung noch nicht abgelegt hat,
  • die Anzahl des Versuchs angibt,
  • darlegt, wann die Prüfungen jeweils stattfinden.
Wichtig ist, dass die Zwischenprüfung bewertet werden kann, bevor die Prüfung im Hauptstudium zur Korrektur freigegeben wird. Am besten schreibt man deshalb die Hauptprüfungsleistungen erst im Wiederholungsversuch mit und beantragt zusätzlich Eilkorrektur für die Klausur im Grundstudium. Vor allem dann, wenn nur eine Prüfungsleistung offen ist, wird deinem Antrag wahrscheinlich stattgegeben. Das ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. Wir raten dir dazu, bei mehreren offenen Zwischenprüfungen erstmal diese abzulegen, um dich nicht zu überfordern.
Praktische Studienzeiten

Im Laufe deines Studiums musst du ein Grund- und ein Schwerpunktpraktikum absolvieren. Beide zusammen müssen mindestens drei Monate lang sein. Die genauen Regelungen findest du in der Verfügung über die Ausgestaltung praktischer Studienzeiten

Wir haben dir das Wichtigste zusammengefasst:

Wichtige Formalia

Um das Praktikum absolvieren zu können, musst du deine Zwischenprüfung bestanden haben. 

Außerdem musst du die Praktika beim Justizprüfungsamt anmelden. Die Anmeldung muss mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn erfolgen. Den Antrag findest du hier

Nach dem Praktikum musst du dir eine Bescheinigung von deiner Praktikumsstelle ausstellen lassen und beim JPA einreichen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass du die Zeit über durchgehend am Praktikum teilgenommen und deine Aufgaben deinem Wissensstand entsprechend wahrgenommen hast. Die Bestätigung des Grundpraktikums muss spätestens mit dem Antrag für das Schwerpunktpraktikum beim JPA eingehen!

Praktika müssen in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Nur dann werden sie genehmigt, bzw. angerechnet. Einzige Ausnahme: Du bist scheinfrei, d.h. du hast alle Klausuren und Hausarbeiten des Grund- und Hauptstudiums bestanden.

Für alle, die BAföG beziehen: Falls du das Praktikum vergütet bekommst, muss das beim nächsten Antrag angegeben werden. Sollte das Praktikum unentgeltlich sein (was i.d.R. der Fall sein wird) musst du dir auch das von deiner Praktikumsstelle bescheinigen lassen und beim Amt für Ausbildungsförderung zusammen mit deinem Antrag einreichen!

Grundpraktikum

Das Grundpraktikum muss mindestens 1,5 Monate lang sein, d.h. mit einer Dauer von sieben Wochen seid ihr auf der sicheren Seite. Das Praktikum muss bei einem in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt absolviert werden. Ob dieser Anwalt selbstständig ist, in einer mittelständischen oder Großkanzlei arbeitet, ist hier übrigens egal. 

Schwerpunktpraktikum
Das Schwerpunktpraktikum sollte so lang sein, dass du gemeinsam mit dem Grundpraktikum auf drei Monate (= 13 Wochen) praktische Studienzeit kommst. Es muss jedoch mindestens einen Monat lang sein. Hast du ein siebenwöchiges Grundpraktikum absolviert, muss dein Schwerpunktpraktikum also sechs Wochen lang sein. (Länger geht natürlich immer.)

Bei der Wahl der Einrichtung bist du freier als beim Grundpraktikum. Eine genaue Aufzählung der möglichen Stellen findest du in der Verordnung. Der Praktikumsplatz muss übrigens nicht zu deinem Schwerpunkt passen.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz? 

Bevor du dich auf einen Praktikumsplatz bewirbst, solltest du dich Folgendes fragen: 

  • In welchen Rechtsgebieten möchte ich arbeiten? 
  • Möchte ich eher in eine größere oder eine kleinere Kanzlei? 
  • Möchte ich das Praktikum in Bremen machen oder bin ich bereit/habe ich die Möglichkeit, für den Zeitraum in eine andere Stadt zu pendeln oder zu ziehen?

Viele Großkanzleien bieten meist zweimal im Jahr Programme für Praktikant*innen an. Hier informierst du dich am Besten auf der Website der jeweiligen Kanzlei über die Voraussetzungen und den Bewerbungsprozess. Meist musst du dich (spätestens) ein halbes Jahr vor Praktikumsbeginn online bewerben. 

Allerdings machen das nicht alle Großkanzleien so; bei manchen kannst du das ganze Jahr über flexibel ein Praktikum machen. Auch hier gilt: informiere dich am Besten frühzeitig bei der Kanzlei! 

Hast du einen Platz bei einer Großkanzlei bekommen, ist dieser meist auch vergütet. Gerade, wenn du für das Praktikum in eine andere Stadt ziehst, ist das natürlich ein Vorteil. Meist erwarten dich hierfür allerdings auch vergleichsweise lange Arbeitstage. 

Bei mittelständischen und gerade bei kleineren Kanzleien kannst du dich meist auch etwas kurzfristiger als sechs Monate im Voraus bewerben. Hier solltest dich auch direkt bei der Kanzlei informieren, ob sie Praktikant*innen ausbildet und bei wem du deine Unterlagen einreichen sollst. Praktika in kleineren Kanzleien sind meistens nicht vergütet. 

Generell gilt: nicht zu schüchtern sein! Initiativbewerbungen können sich lohnen. 

Übrigens: Wir arbeiten aktuell an der Organisation einer jährlichen Karriere- und Praktikumsbörse bei uns im GW1! Hier wirst du in Zukunft dann die Möglichkeit haben, mögliche Praktikumsstellen und Arbeitgeber kennenzulernen. Weitere Infos folgen dann 🙂

Auslandssemester

Jura ist zwar ein sehr ortsbezogenes Studium, der Blick über den Tellerrand hinaus in andere Rechtsordnungen lohnt sich aber! 

Kooperationen 

Unser Fachbereich unterhält viele Kooperationen mit Universitäten in ganz Europa, sowie Asien und Afrika, an denen du studiengebührenfrei ein Auslandssemester machen kannst. 

Eine Liste der aktuellen Kooperationen des Fachbereichs findest du hier

Neben den Partneruniversitäten unseres Fachbereichs gibt es noch weitere Hochschulkooperationen weltweit, die zwar von anderen Fachbereichen unterhalten werden, aber auch Studierenden unseres Fachbereichs offen sind. Eine Auflistung findest du hier

Was viele nicht wissen: Du kannst dein Auslandssemester auch an Universitäten machen, mit denen die Uni Bremen keine Kooperation unterhält. Als sogenannter “Freemover” bist du allerdings an den meisten ausländischen Universitäten nicht von den Studiengebühren befreit. Mehr Infos hierzu findest du hier

Planung

Erste Anlaufstelle für die Planung deines Auslandssemesters sollte die Seite des International Office sein. 

Auch der Fachbereich hat eigene Informationen zusammengestellt, die du hier findest. 

Generell solltest du so früh wie möglich (mind. ein Jahr im Voraus) mit der Planung deines Auslandsaufenthalts und deiner Bewerbung beginnen. Auch über Finanzierungsmöglichkeiten solltest du dich frühzeitig informieren.

Anerkennung von Studienleistungen 

Studienleistungen aus dem Ausland sind grundsätzlich anrechnungsfähig. Für die Antragstellung gibt es eine Vorlage, die du ausgefüllt an den Prüfungsausschussvorsitzenden (pa-vorsitz-fb6@uni-bremen.de) senden musst. Genauere Informationen findest du hier.

Außerdem kannst du dir ein Auslandssemester meist auch auf die Frist für den Freischuss anrechnen lassen! Hierfür musst du einen Antrag beim JPA stellen. 

Repetitorium

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du dich auf das Staatsexamen vorbereiten kannst. Welche Variante letztendlich die Beste ist, lässt sich nicht pauschal sagen; das muss jeder für sich selbst herausfinden. Aus diesem Grund lohnt es sich, dass du dich frühzeitig mit deinen Lernmethoden auseinandersetzt und dich über die verschiedenen Rep-Möglichkeiten informierst. Das muss nicht direkt im dritten Semester sein – aber auch nicht erst, wenn du mit deinem Rep beginnen möchtest.

Um dir den Einstieg in die Planung zu erleichtern, haben wir dir die drei Möglichkeiten zusammengefasst: 

Unirep

An unserem Fachbereich kannst du ein kostenloses Repetitorium besuchen, das Unirep.

Neben Unterricht in allen drei Rechtsgebieten findet ein Klausurenkurs statt, in dem du einmal die Woche eine Examensklausur schreiben und korrigieren lassen kannst. Einmal im Jahr findet zudem ein Probexamensdurchlauf, sowie eine Simulation der mündlichen Prüfung statt. 

Das Rep läuft in einem Jahreszyklus; einsteigen geht im Prinzip das ganze Jahr über. Es empfiehlt sich jedoch, im Wintersemester mit den Einführungsveranstaltungen zu beginnen.

Formal anmelden zum Rep musst du dich nicht. Du kannst dich einfach in die Veranstaltung “UNIREP – alle Unterlagen” und die jeweiligen Einzelveranstaltungen auf stud.ip eintragen.

Neben den Rep-Veranstaltungen bieten sich zudem die Fallübungen zu den großen Vorlesungen  zur praktischen Wiederholung des Stoffes an. Hier musst du dich auch einfach nur in die jeweilige Übung bei stud.ip eintragen.

Weitere Infos zum Unirep findest du hier.

Kommerzielle Repetitorien 

In Bremen bieten Jura Intensiv und Alpmann Schmidt kommerzielle Repetitorien an. Über die Preise und Modalitäten informierst du dich am besten direkt beim jeweiligen Anbieter. Beide Reps bieten dir meist auch an, dass du kostenlos und unverbindlich in die Veranstaltungen “reinschnupperst”.  

 

“Ex-o-Rep” 

Neben dem Unirep und kommerziellen Reps kannst du dich auch alleine, ohne Repetitorium auf das Examen vorbereiten. Dies erfordert natürlich etwas mehr Planung. 

Empfehlenswert für die Vorbereitung ist hier das Buch “Examen ohne Repetitor”, das verschiedene Modelle vorstellt und Erfahrungsberichte sowie konkrete Lernpläne ehemaliger Studierender beinhaltet. Das Buch kannst du dir kostenlos über die SuuB herunterladen. 

Ansonsten findest du über Google, YouTube und Co. zahlreiche Erfahrungsberichte und Hilfestellungen zu dem Thema.

Du musst dich letztendlich auch nicht unbedingt ausschließlich nur für eine Art des Reps entscheiden. Du kannst auch Zivilrecht und Öffentliches Recht im kommerziellen Rep besuchen und für die Vorbereitung in Strafrecht das Unirep nutzen. Oder dich alleine vorbereiten, aber die Fallübungen und Klausurenkurse besuchen. Wie bereits gesagt, letztendlich hängt es davon ab, womit du am besten lernen kannst!

Online tools

VPN 

Mit einem VPN-Tunnel kannst du auch von zuhause aus die Vorteile des Uninetzwerkes nutzen. 
Eine Anleitung zum Einrichten des VPN-Tunnels findest du hier.

beck-online und juris

Aktuell kannst du beck-online und juris auch über den VPN-Tunnel nutzen. Hierfür musst du dich allerdings mit deiner Uni-Mailadresse bei beck-online registrieren. Eine genaue Anleitung hierzu findest du hier

Um über VPN auf juris zuzugreifen, musst du die Datenbank über die Website der SuUB öffnen.

Zoom 

Die Uni Bremen verfügt über eine Zoom-Lizenz, die auch Studierende nutzen können. Hierfür musst du dich hier anmelden. Eine detaillierte Anleitung findest du hier
Im Prinzip musst du nur die Lizenz über deine Uni Mail freischalten und kannst dann sofort alle Vorteile der Premium-Lizenz nutzen (wie z.B. unbegrenzt lange Meetings). 

E-Mail Weiterleitung

Du kannst die E-Mails deines Uni Accounts mit dem Postfach deiner privaten E-Mail Adresse verknüpfen, damit du keine wichtigen Infos verpasst. Dazu musst du dich einfach hier mit den Uni Kenndaten anmelden und  in das Kästchen eure private E-Mail Adresse eintragen. 

Falls ihr ein E-Mail Client Programm wie z.B. Outlook benutzt, kann es sein, dass ihr die Serverdaten manuell eingeben müsst. Dabei könnte euch diese Seite weiterhelfen. 

Seafile 

Wusstest du, dass Stud.IP seine eigene Cloud hat? Schau mal vorbei!

Angebote der Universität

Abgesehen von Lehrveranstaltungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht hat die Universität noch viel mehr zu bieten! Diese Angebote speziell für angehende Jurist:innen, aber auch für alle bremischen Studierenden möchten wir dir hier vorstellen. Darüber hinaus weisen wir auf unserem Instagram Account regelmäßig auf lohnenswerte Veranstaltungen hin.

Ein Angebot ist der Hochschulsport. Hier können zu einem sehr günstigen Preis die verschiedensten Kurse, z.B. Fußball, Tai-Chi-Fitness oder Salsa sowohl während des Semesters als auch inder vorlesungsfreien Zeit belegt werden. So kann man während des Studiums neue Sportarten entdecken, Leute aus anderen Fachbereichen treffen und sich gleichzeitig eine effektive Lernpause gönnen.

Außerdem möchten wir dir die Teilnahme an einem Sprachkurs ans Herz legen. Auch wenn wir Jurastudierenden leider nichts mit den gewonnen CPs anfangen können, so ist das Erlernen einer Sprache doch eine persönliche Bereicherung und eventuell sogar ein Vorteil im Berufsleben. Es gibt auch hier sowohl Kurse während des Semesters als auch Intensivkurse in den Semesterferien, alles auf verschiedenen Niveaus. Alle Sprachkurse findest du auf der Seite des Fremdsprachenzentrums.

Weitere Möglichkeiten zur Weiterbildung gibt es im Career Center der Uni Bremen, das regelmäßig E-Mails mit angebotenen Workshops sendet. Öfter ist auch mal etwas Passendes für Jurastudierende dabei. Es lohnt sich!

Für Erstis gibt es Studienlotsen, die bei der Einfindung in das studentische Leben helfen. Ist man selber Studienlotse, bekommt man diese Aktivität ehrenamtlich bescheinigt. Weitere Infos zum Angebot findest du hier. Andere Möglichkeiten, sich an der Uni zu engagieren, gibt es zudem bei studentischen Organisationen. Davon gibt es viele, neben der Fachschaft z. B. den Arbeitskreis kritischer Jurist:innen (AKJ) oder ELSA. Auf der Website des Verbands Deutscher Studierendeninitiativen findest du unter “Mitglieder” eine Übersicht, es gibt jedoch noch viele mehr! Und auch außerhalb der Universität kann man als Student:in helfen. Seit neuestem gibt es z. B. in Bremen den Verein Studenten bilden Schüler, bei dem Studierende Kindern aus einkommensschwachen Familien kostenlos Nachhilfe geben. Zur Website gelangt ihr hier.

Zudem wollen wir dich auf die kostenlose psychologische Beratungsstelle hinweisen. Dahin kann sich jeder Studierende wenden, egal ob es um Probleme geht, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, oder um ganz andere Themen. Oft kann das alles auch gar nicht so genau voneinander getrennt werden. Genau dafür ist die Beratungsstelle da, um Klarheit zu schaffen und euch beim Studium unter die Arme zu greifen. Abgesehen von der psychologischen Beratung gibt es aber auch noch die zentrale Studienberatung. Diese informiert bei Fragen zum Studium und hilft bei der Studienorientierung. Natürlich kannst du dich bei Fragen aber auch immer ans Studienzentrum Jura oder natürlich an uns wenden!